Bei Pauschalreisen im Sinne des Reisevertragsrechts sind der Eifelverein OG Köln e.V. sowie die Wanderführer und Wanderführerinnen nicht Veranstalter, sondern nur Vermittler.
Bei Pauschalreisen im Sinne des Reisevertragsrechts sind der Eifelverein OG Köln e.V. sowie die Wanderführer und Wanderführerinnen nicht Veranstalter, sondern nur Vermittler.